In Deutschland sind Gas- und Wasserinstallationen sehr sicher, weil die Arbeiten an den Netzen gesetzlich geregelt sind - für Gas in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und für Wasser in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Darin ist auch geregelt, wer an Gas- und Wasseranlagen eigentlich arbeiten darf: Das sind ausschließlich die Stadtwerke, die gleichzeitig Versorger und Netzbetreiber sind, und Sanitär- und Heizungsbetriebe, die ihre fachliche Qualifizierung nachgewiesen haben. Diese Betriebe werden dann bei den Netzbetreibern in das so genannte Installateurverzeichnis eingetragen.
Das Installateurverzeichnis stellt sicher, dass dort eingetragene Fachbetriebe über bestimmte Qualifikationen verfügen, die erforderlich sind, um an Gas- und Trinkwasserinstallationen arbeiten zu dürfen und sich permanent fortbilden, um ihre Eintragung in das Installateurverzeichnis zu verlängern.
Die Verantwortung für den hygienischen und sicheren Betrieb der Gas- und Trinkwasserinstallation liegt beim Eigentümer. Das bedeutet, dass Hausinstallationen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden müssen. Und das nur von eingetragenen Fachbetrieben.
auf der Internetserviceseite des zuständigen Netzbetreibers
per Anruf im Kundencenter des zuständigen Netzbetreibers
auf den Internetseiten Ihrer Sanitär- und Heizungsinnung
In einem kurzen Video erläutert der Sachverständige und technische Referent diesen sperrigen Begriff einfach, verständlich und etwas ausführlicher sowie die recht unbekannten Bedeutung für Eigentümer*innen und Betreiber*innen von Immobilien.
Hier gelangen Sie zum YouTube-Video
Ihr Heizungsfachbetrieb der Innung steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Der Film ist im Schulterschluss des Fachverbandes Sanitär, Heizung, Kima NRW und dem BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - Landesgruppe NRW – entstanden.