Auch im Jahr 2016 arbeiten noch immer etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland nicht effizient. Unkenntnis der Anlagenbetreiber über das enorme Einsparpotential und Angst vor hohen Kosten sind die Gründe dafür. Seit dem 1. August 2016 bezuschusst das Bundeswirtschaftsministerium mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage durch den SHK-Fachbetrieb. 30 Prozent der Ausgaben werden dem Hausbesitzer erstattet.
Das bundesweite Förderprogramm liefert damit wichtige Anreize zur Erhöhung der Sanierungsquote: Mit bis zu 30 Prozent bezuschusst der Staat den Austausch von mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen. Auch bei der Optimierung der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich und beim Austausch veralteter Regelungstechnik, also zum Beispiel der Thermostatventile, winkt dem Hausbesitzer eine Kostenerstattung von 30 Prozent. Energiesparende Technologien, wie moderne Pufferspeicher oder Strangventile, sowie intelligente Regelungen und die optimale Einstellung des Heizkessels werden zu gleichen Bedingungen gefördert.
So sollen bis 2020 jährlich 2 Millionen Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000 Heizungsanlagen optimiert werden. „Die Heizungsbranche ist bereit für diese Herausforderung“, erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Das beste Argument für den Tausch liefert die Technologie selbst: Allein der Wechsel auf eine Hocheffizienzpumpe kann jährlich so viel Strom einsparen, wie für bis zu 500 Waschmaschinengänge benötigt werde.
Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst registriert sich der Eigentümer bzw. Anlagenbetreiber bereits vor Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Maßnahmen kann auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt werden. Als Fördernachweis gilt die offizielle Handwerkerrechnung, die ebenfalls an das BAFA geschickt wird.
Zwei Dinge gilt es dabei zu beachten: Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten. Zu diesen beiden Punkten berät Sie ganz individuell ihr SHK-Innungsfachbetrieb. Sie finden ihn auf dieser Website in der Rubrik „Handwerkersuche“.